Fortführungsprognose und integrierte Planung für den Mittelstand
Fortführungsprognose · Going Concern

Fortführung braucht mehr als Zuversicht. Sie braucht eine belastbare Planung.

RESCON verbindet Ergebnis, Bilanz, Liquidität, Finanzierung und konkrete Maßnahmen zu einer nachvollziehbaren Prognosebasis – für Geschäftsführung, Abschlussprüfer, Banken und qualifizierte Rechtsberater.

INTEGRIERT
Ergebnis, Bilanz und Liquidität
NACHVOLLZIEHBAR
Annahmen, Maßnahmen, Nachweise
ADRESSATENGERECHT
Management, Prüfer und Banken
Mehr als ein Planergebnis

Eine Fortführungsperspektive ist nur so belastbar wie die Annahmen, Finanzierung und Maßnahmen dahinter.

Verluste oder negatives Eigenkapital beantworten die Fortführungsfrage nicht allein. Entscheidend ist, ob Geschäftsmodell, operative Entwicklung, Finanzierung und Liquidität im relevanten Zeitraum konsistent zusammenwirken – und ob diese Einschätzung nachvollziehbar dokumentiert ist.

Typische Anlässe

Wenn die Fortführung belegt und nicht nur behauptet werden muss.

01

Der Jahresabschluss steht unter Going-Concern-Vorbehalt

Verluste, Eigenkapitalverzehr oder Liquiditätsengpässe werfen die Frage auf, ob die Fortführungsannahme bei der Bewertung weiterhin angemessen ist. Eine pauschale Managementeinschätzung reicht dann nicht aus.

Eine dokumentierte Planung verbindet Ausgangslage, Maßnahmen, Finanzierung und Fortführungsperspektive.
02

Finanzierung oder Prolongation ist noch nicht abschließend gesichert

Auslaufende Kreditlinien, Covenant-Verletzungen oder neue Finanzierungsbedarfe beeinflussen den Prognosezeitraum. Entscheidend ist, ob Maßnahmen rechtzeitig und mit ausreichender Verlässlichkeit verfügbar sind.

Finanzierungsannahmen werden nach Status, Bedingungen, Zeitpunkt und Alternativen beurteilt.
03

Planergebnis und Liquidität erzählen unterschiedliche Geschichten

Ein positives Ergebnis bedeutet nicht automatisch ausreichende Zahlungsfähigkeit. Tilgungen, Investitionen, Steuern, Working Capital und Sondereffekte können die Liquidität trotz Ergebnisverbesserung belasten.

GuV, Bilanz und Liquidität werden in einer konsistenten Planung zusammengeführt.
04

Prüfer, Banken und Gesellschafter benötigen dieselbe belastbare Grundlage

Unterschiedliche Planstände und nicht dokumentierte Annahmen erschweren Entscheidungen. Je angespannter die Lage, desto wichtiger werden Nachvollziehbarkeit, Aktualität und eine klare Verantwortungslogik.

Ein abgestimmtes Planungsmodell schafft eine gemeinsame Faktenbasis für relevante Stakeholder.
Von Hoffnung zu Herleitung

Belastbarkeit entsteht durch Konsistenz und Nachweis.

Ein belastbares Modell zeigt nicht nur einen positiven Endwert. Es erklärt, wie operative Treiber, Finanzierung und Maßnahmen jeden wesentlichen Ergebnis- und Liquiditätseffekt erzeugen.

UnzureichendBelastbare Prognosebasis
Fortführung als pauschale ErwartungDokumentierte Einschätzung auf Basis aktueller Unternehmensplanung
GuV-Plan ohne Bilanz und CashflowIntegrierte Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung
Finanzierung als ungesicherte AnnahmeStatus, Bedingungen, Zeitpunkt und Alternativen nachvollziehbar belegt
Maßnahmen ohne Ergebnis- und LiquiditätswirkungBezifferte Maßnahmen mit Termin, Verantwortung und Planwirkung
Ein Planfall ohne GegenprobeSzenarien, Sensitivitäten und dokumentierte kritische Annahmen
Bausteine

Von der wirtschaftlichen Ausgangslage bis zur dokumentierten Gegenprobe.

Tiefe und Zeitraum richten sich nach Anlass und Adressat. Der gemeinsame Kern ist eine integrierte Planung, deren kritische Annahmen transparent und deren Maßnahmen realistisch umsetzbar sind.

Ausgangslage und Unternehmenskonzept

Geschäftsmodell, Markt, aktuelle Ergebnislage, Finanzierungsstruktur und bestehende Risiken werden so eingeordnet, dass die Annahmen der Planung wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Integrierte Unternehmensplanung

Umsatz, Marge, Kosten, Investitionen, Working Capital, Steuern und Finanzierung wirken konsistent in GuV, Bilanz und Liquidität. Rechenlogik und Datenquellen bleiben transparent.

Liquiditätsfähigkeit

Die Planung zeigt, ob fällige Zahlungsverpflichtungen im relevanten Zeitraum bedient werden können. Zahlungszeitpunkte, verfügbare Linien und unterjährige Spitzen werden ausreichend differenziert abgebildet.

Finanzierung und Zusagen

Kredite, Prolongationen, Stundungen, Gesellschafterbeiträge und weitere Maßnahmen werden nach Verbindlichkeit, Bedingungen und realistischer Verfügbarkeit bewertet.

Maßnahmen und Verantwortung

Operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen erhalten Betrag, Termin, Verantwortliche und Voraussetzungen. Nur hinreichend konkrete und umsetzbare Maßnahmen werden sachgerecht berücksichtigt.

Szenarien und Dokumentation

Kritische Annahmen werden mit Sensitivitäten und Alternativszenarien geprüft. Herleitung, Planstand, Nachweise und Managemententscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Integrierte Planung als Basis einer Fortführungsprognose
Das Ergebnis

Eine Prognosebasis, die Entscheidungen ermöglicht und kritischen Rückfragen standhält.

GuV, Bilanz und Liquidität konsistent verbunden
Finanzierung und Maßnahmen realistisch eingeordnet
Kritische Annahmen und Szenarien dokumentiert
Planstand für Management, Prüfer und Banken abstimmbar
Begriffe sauber trennen

Fortführungsprognose ist nicht gleich Fortbestehensprognose.

In der Praxis werden Begriffe oft vermischt. Für eine verantwortliche Entscheidung müssen Zweck, rechtlicher Rahmen, Zeitraum und Adressat vor Beginn klar sein.

HANDELSRECHT

Fortführungsannahme im Jahresabschluss

§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB verlangt bei der Bewertung grundsätzlich die Annahme der Unternehmensfortführung, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

  • Relevanz für Ansatz und Bewertung
  • Einschätzung durch die gesetzlichen Vertreter
  • Einordnung bestandsgefährdender Risiken
  • Abstimmung mit Ersteller und Abschlussprüfer
INSOLVENZRECHT

Fortbestehensprognose bei Überschuldung

§ 19 Abs. 2 InsO knüpft die Überschuldungsprüfung daran, ob die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

  • Gesetzlich definierter Prognosezeitraum
  • Finanzielle Durchfinanzierung im Fokus
  • Relevanz für bestimmte Rechtsformen
  • Rechtliche Würdigung durch qualifizierte Berater
UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Planungsbasis für Banken und Entscheidungen

Banken, Gesellschafter und Management benötigen häufig eine weitergehende Sicht auf Tragfähigkeit, Kapitaldienst und Handlungsoptionen. Zweck und Adressat bestimmen die notwendige Detailtiefe.

  • Finanzierungs- und Prolongationsentscheidungen
  • Kapitaldienst- und Covenant-Sicht
  • Szenarien und Handlungsoptionen
  • Laufende Aktualisierung der Steuerung
Unser Vorgehen

Planung, Beurteilung und Abstimmung als durchgängiger Prozess.

RESCON schafft die finanzwirtschaftliche Grundlage. Geschäftsführung, Abschlussprüfer und rechtliche Spezialisten bleiben in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen eingebunden.

01

Anlass und Prognosezweck klären

Geschäftsführung, RESCON und relevante Spezialisten definieren Stichtag, Adressaten, erforderlichen Zeitraum und Fragestellung. Handelsrechtliche, insolvenzrechtliche und finanzierungsbezogene Zwecke werden getrennt eingeordnet.

02

Daten und Ausgangsplanung belastbar machen

Ist-Zahlen, Auftragslage, offene Posten, Finanzierung, Verträge und Maßnahmen werden abgestimmt. Fehlende Daten und Widersprüche werden früh sichtbar und gezielt geschlossen.

03

Integrierte Prognose entwickeln

Operative Treiber, Maßnahmen und Finanzierung werden in GuV, Bilanz und Liquidität überführt. Kritische Annahmen werden dokumentiert und in Szenarien auf ihre Wirkung geprüft.

04

Beurteilung abstimmen und aktualisieren

Planung und Nachweise werden mit Geschäftsführung, Abschlussprüfer, Rechtsberatung und Finanzierungspartnern adressatengerecht abgestimmt. Wesentliche Veränderungen führen zu einer Aktualisierung.

Warum RESCON

CFO-, Controlling- und Finanzierungskompetenz in einem Planungsmodell.

Integrierte Steuerung

Ergebnis, Bilanz und Liquidität werden aus denselben operativen Annahmen entwickelt.

Bankenperspektive

Finanzierungsstatus, Kapitaldienst und kritische Bedingungen werden entscheidungsorientiert aufbereitet.

Prüfbare Herleitung

Annahmen, Quellen, Maßnahmen und Szenarien bleiben für relevante Spezialisten nachvollziehbar.

RESCON begleitet Fortführungsprognosen und Finanzplanung
FORTFÜHRUNG · FINANZIERUNG · LIQUIDITÄT

Nicht ein optimistisches Szenario zählt, sondern eine nachvollziehbare und finanzierbare Unternehmensfortführung.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Prüfungsberatung. Eine betriebswirtschaftliche Fortführungsplanung ersetzt weder die Prüfung möglicher Insolvenzgründe noch die fachliche Beurteilung durch Abschlussprüfer und qualifizierte Rechtsberater. Bei akuten Krisenanzeichen sind die zuständigen Spezialisten unverzüglich einzubinden.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführungen vor einer Fortführungsprognose wissen möchten.

Was ist eine Fortführungsprognose?+

Der Begriff wird in der Praxis für unterschiedliche Fragestellungen verwendet. Im handelsrechtlichen Kontext geht es um die Angemessenheit der Fortführungsannahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Davon zu unterscheiden ist die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung nach § 19 Abs. 2 InsO.

Wer ist für die Prognose verantwortlich?+

Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter. RESCON kann die finanzwirtschaftliche Planungs- und Dokumentationsbasis erstellen. Abschlussprüfer prüfen im Rahmen ihres Auftrags; rechtliche Würdigungen übernehmen entsprechend qualifizierte Rechtsberater.

Welcher Prognosezeitraum gilt?+

Der Zeitraum hängt vom konkreten Zweck und den anzuwendenden Anforderungen ab. Für die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose nennt § 19 Abs. 2 InsO zwölf Monate. Im handelsrechtlichen Kontext müssen der einschlägige Prüfungs- und Aufstellungsrahmen sowie besondere Umstände berücksichtigt werden.

Reicht eine einfache Liquiditätsplanung aus?+

In anspruchsvollen Situationen in der Regel nicht. Liquidität muss mit Ergebnis, Bilanz, Finanzierung und operativen Treibern konsistent sein. Zusätzlich sind Annahmen, Maßnahmen, Fälligkeiten und relevante Nachweise nachvollziehbar zu dokumentieren.

Dürfen erwartete Finanzierungen berücksichtigt werden?+

Das hängt von Verbindlichkeit, Bedingungen, Verhandlungsstand, Zeitpunkt und belastbaren Alternativen ab. Eine unverbindliche Hoffnung sollte nicht wie eine gesicherte Finanzierung behandelt werden. Die konkrete Würdigung erfolgt mit den zuständigen Beratern und Prüfern.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Eine pauschale Dauer wäre unseriös. Datenqualität, Zahl der Gesellschaften, Planungsreife, Krisenstadium, Finanzierungsstruktur und Abstimmungsbedarf bestimmen den Aufwand. Bei akuten Warnsignalen dürfen notwendige rechtliche Prüfungen nicht auf das Projektende warten.

Nächster Schritt

Muss Ihre Fortführungsperspektive belastbar belegt werden?

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir Anlass, Datenlage, Prognosezweck und erforderliche Spezialisten – und bestimmen, welche Planungsbasis für Ihre konkrete Situation sinnvoll ist.